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BGB § 2083 Anfechtbarkeitseinrede

BGB § 2083 Anfechtbarkeitseinrede

[ Auszug: Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, au ... ]